Förderrichtlinien

aktion luftsprung, Stiftung für chronisch schwerstkranke Kinder und Jugendliche, hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Zwecks der Stiftung die Lebensqualität von chronisch schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Wir unterstützen im Projekt luftsprung direkt besonders schwer finanziell oder psychosozial betroffene Familien mit Kindern, die an Mukoviszidose erkrankt sind. Die nachfolgenden Vergaberichtlinien gelten insoweit für die Vergabe von Geld- und Sachleistungen in Härtefällen.

Förderrichtlinie als PDF

1. Förderzwecke der Nothilfe

Die inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln ergeben sich aus der Satzung von aktion luftsprung, Stiftung für chronisch schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder und Jugendhilfe. Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Projekten und Einrichtungen für chronisch schwerstkranke Kinder (im Sinne von Mukoviszidose) und Jugendliche und deren Familien sowie durch Zuwendungen an den vorgenannten Personenkreis in begründeten Härtefällen verwirklicht.

In begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungen im Rahmen einer Nothilfe an Personen gewährt werden, die z.B. aus Altersgründen nicht dem vorgenannten Personenkreis angehören. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Bedürftigkeit des Antragstellers dargelegt wird, ein Bezug zu Mukoviszidose gegeben ist und die Mittelverwendung nachgewiesen wird.

Die Vergabe der Mittel liegt im Ermessen der Stiftungsorgane unter Beachtung der verfügbaren finanziellen Mittel. Ein Anspruch auf Gewährung von Unterstützungsleistungen durch die Stiftung besteht nicht.

2. Förderungen

aktion luftsprung fördert im Rahmen der Nothilfe für an Mukoviszidose erkrankten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Entscheidend für die Gewährung der Nothilfe ist zum einen die Bedeutung der Leistung für den Betroffenen bzw. seine Familie hinsichtlich der Verbesserung der Lebenssituation, d.h. insbesondere des psychosozialen Umfelds, zum Anderen die Bedürftigkeit des Betroffenen bzw. deren Familien.

Finanziell bedürftig ist, wer die beantragte Leistung nicht oder nur unter unangemessen Anstrengungen aus eigenen Mitteln aufbringen kann.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Betroffene mehrmals an die Stiftung bezüglich der Gewährung von Nothilfe wenden.

3. Umfang und Art der Förderung

Die Nothilfe erfolgt entweder durch eine Geldzuwendung oder durch Bereitstellung von Sachleistungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden so eingesetzt, dass möglichst viele Antragsteller von der Förderung durch die Stiftung profitieren. Darüber hinaus kann die Stiftung die Mittel unmittelbar oder mittelbar über andere gemeinnützige Einrichtungen vergeben, sofern die Voraussetzungen für die Vergabe erfüllt sind.

Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung im freien Ermessen der Stiftungsorgane.

  • Wiederholungsanträge – Ein erneuter Antrag für die Nothilfe kann grundsätzlich gestellt werden. Ein zeitlicher Mindestabstand zwischen den Anträgen besteht nicht;
  • Überregionale Verteilung – Die Stiftung hat eine überregionale Ausrichtung und strebt daher an, bei der Bewilligung von Förderanträgen eine möglichst ausgewogene Verteilung zu erreichen.

4. Verfahren der Mittelgewährung

Jede Anfrage stellt einen Einzelfall dar und wird individuell behandelt. Ziel ist bei Bewilligung, eine unbürokratische Hilfe zu gewähren. In Einzelfällen können die Stiftungsorgane bei ihrer Entscheidung davon abweichen (z.B. in besonders begründeten Härtefällen). Anträge auf Gewährung von Geld- oder Sachmitteln im Rahmen der Nothilfe sind schriftlich entweder durch den Begünstigten oder einer Vertrauensperson des Begünstigten (Arzt, Physiotherapeut o.ä.) zu stellen:

Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Postadresse und Telefonnummer des Antragstellers sowie Personaldaten des Leistungsempfängers; ggf. Stellung des Antragstellers zum Leistungsempfänger
  • Beschreibung der Zuwendung (weshalb wird sie gebraucht)
  • Angaben zu der erbetenen Geld- oder Sachleistung (Art der Sachleistung, Höhe der gewünschten Unterstützungsleistung, sowie Begründung inwieweit die beantrage Leistung zur Verbesserung der Lebenssituation beiträgt
    • Beispiel 1: Anschaffung eines Trampolins zur Verbesserung der physischen Konstitution. Bellicon Classic 100cm, Seilring- Stärke: mittel, Schraubbeine, Preis gemäß Hersteller: 378,00 €);
    • Beispiel 2: Beihilfe für physiotherapeutisch ergänzende Sportaktivitäten. 10 Reitstunden bei Reittherapeut [Name, Anschrift]. Kosten je Reitstunde XX€
  • Soweit bei Antragstellung vorhanden, ist eine Rechnung vorzulegen, um deren Begleichung gebeten wird. Es kann aber auch ausreichen, wenn ein entsprechendes Angebot bzw. eine Kostenschätzung vorgelegt werden
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes (mit Angabe der Adresse und Telefonnummer des Arztes), dass eine Mukoviszidose Erkrankung vorliegt
  • Zustimmung des Fürsorgeberechtigten oder, bei Volljährigkeit, des Leistungsempfängers, dass der Arzt oder Physiotherapeut bei Rückfragen Auskunft geben darf
  • Schilderung der finanziellen Situation des Leistungsempfängers bzw. der betreuenden Familie. Hierzu können entsprechende Nachweise (z.B. Steuererklärung des letzten Jahres, oder Bescheinigung des monatlichen Lohnes und/oder staatlichen Beihilfen sämtlicher Familienmitglieder) verlangt werden
  • Schilderung der familiären Situation des Leistungsempfängers
  • Mitteilung, ob bereits bei anderen Stellen um Unterstützung nachgesucht wurde und ob diese, gegebenenfalls in welcher Höhe, gewährt oder abgelehnt wurde. Kopien der Korrespondenzen mit den anderen Stellen sind beizufügen
  • Kontodaten (Bank, Kontoinhaber und –Nummer inkl. IBAN, BIC) für die Überweisung von Barzuwendungen
  • Eine unterschriebene Erklärung der Empfänger, dass die im Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind

Der formelle Antrag ist als Anhang zu dieser Richtlinie beigefügt und wird über die Internetseite der Stiftung http://aktion-luftsprung.de) zur Verfügung gestellt.

Der Antrag ist zu richten an: info@aktion-luftsprung.de oder postalisch an aktion luftsprung – Stiftung für chronisch schwerstkranke Kinder und Jugendliche, Bachstelzenweg 2, 65719 Hofheim.

Nach positiver Entscheidung über den formellen Antrag wird die Leistung entweder durch Geldleistung gegenüber dem Leistungsempfänger (in Falle von gewährten Sachleistungen entweder durch Erstattung gegen Rechnungsvorlage oder Begleichung der Rechnung unmittelbar) erbracht.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem formellen Antrag und den dazugehörigen Unterlagen erhobenen personen- und sachbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten. Sie ist befugt, die Daten an Mitarbeiter der aktion luftsprung, die an der Prüfung, Umsetzung oder Kontrolle des Vorhabens beteiligt sind, zur Kenntnis und Bearbeitung weiterzugeben.

Die Stiftung ist ferner berechtigt, die Daten in angemessener Weise für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Personenbezogene Daten dürfen zu diesem Zweck jedoch nur verwendet werden, wenn die entsprechende Person dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

6. Inkrafttreten / Gültigkeit

Diese Richtlinie tritt am 18.02.2016 in Kraft. Sie kann jederzeit durch den Stiftungsvorstand geändert werden. Maßgebend im Einzelfall ist die Fassung, die dem Bewilligungsempfänger mit dem Bewilligungsbescheid zugeht.