Was ist campus und wie bewerbe ich mich?

Überagbe Stipendium

Mach Dein Ding!

Stipendium für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen

Du hast eine chronische Erkrankung und dabei einen Lebensweg, bei dem Dich Deine Erkrankung nicht von Deinen Wünschen und Zielen abgebracht? Dann bewirb Dich bei luftsprung campus um eine finanzielle Unterstützung für Deine Ausbildung oder Dein Stipendium!

aktion luftsprung stellt jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen, deren Lebensweg nach dem Motto  ein Stipendium zur Verfügung, das bei der Ausbildung oder während des Studiums ökonomische Unterstützung bieten soll.

Gefördert werden Menschen mit einer chronischen, systemischen Erkrankung, deren Lebensweg nach dem Motto auf keinen Fall aufgeben!“ verläuft und die dennoch hohe Leistungsbereitschaft und Engagement für Ihre Ausbildung/Studium zeigen.

Bist Du ein junges Talent und möchtest Vorbild sein für andere junge Menschen mit chronischer Erkrankung, ihnen Mut machen, auf ihrem Weg zu einer guten Ausbildung und einer erfolgreichen Berufswahl? Deshalb wünschen wir uns Stipendiaten*innen, die Offenheit mitbringen, ihren Lebensweg über entsprechende Kommunikationskanäle von aktion luftsprung – natürlich nur nach gemeinsamer Absprache – öffentlich zu machen.

Hört sich gut an? Schick uns Deine Bewerbung!

Achtung! Alle Dokumente – bis auf Filme – sind in einem PDF-Dokument einzureichen. Filme im mp4 Format.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen keine Anträge berücksichtigen können, die nicht vollständig sind.

Jetzt bewerben

  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Abschlusszeugnisse und Ehrenamtsbescheinigungen (keine Praktikumsnachweise, Zwischen- oder Arbeitszeugnisse!)
  • Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die chronische Erkrankung
  • Nachweis der Aufnahme einer Ausbildung oder Beginn eines Studiums (Ausbildung- oder Immatrikulationsbescheinigungen
  • Nachweis der finanziellen Situation (komplette Aufstellung der aktuellen Einkünfte-, Unterhalts- und Unterstützungsleistungen). Auskunft über BAFÖG Mittel, Stipendien oder andere von Dritten gewährte Leistungen sind verpflichtend
  • Motivationsschreiben (2 Textseiten) in dem auf folgenden Punkte eingegangen werden soll: familiärer Hintergrund, Leben mit der chronischen Erkrankung (Compliance, Adhärenz), meistern von Lebenssituationen, aus Schwächen Stärken machen, Talente und Leidenschaften, gesellschaftliches Engagement, Bereitschaft zu zukünftigem Engagement für aktion luftsprung, Ausbildungsziel. Hier kann auch gerne kreativ gezeigt werden, wie das Leben der Bewerber so verläuft! Auch können gerne Videos (max. 2 Min. und in mp4-Format), Zeichnung, Fotostorys oder ähnliches eingereicht werden. Bitte beachtet, dass die Dateigrößen gut hochzuladen sind!

Die Voraussetzungen, sich bei aktion luftsprung für ein Stipendium zu bewerben, sind denkbar einfach: Bewerben können sich alle jungen Erwachsenen mit einer systemischen, chronischen Erkrankung.

Benötigt wird ein qualifizierter Schulabschluss, der zu einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium an einer Fachhochschule oder Allgemeinen Hochschule berechtigt.

Außerdem ist eine Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung der entsprechenden Bildungsstätte nachzuweisen – zumindest ein Aufnahmeantrag sollte bereits gestellt sein.

Während der Ausbildung oder des Studiums wird von den Stipendiaten erwartet, dass sie unter anderem Nachweise zur Fortführung von Ausbildung oder Studium bereitstellen.

  • Ein halbjährlicher Bericht über Ausbildungsfortschritte (inklusive Leistungsnachweis /Scheine o.ä.) und persönlichen Lebensumständen, Immatrikulationsbescheinigung, Fortdauer der Ausbildung sowie ein Ausbildungsplan.
  • Die unverzügliche Meldung, wenn die Ausbildung abgebrochen wird, da bei Abbruch keine weitere Förderung mehr besteht.

aktion luftsprung vergibt jährlich in der Regel fünf Stipendien für junge Menschen, mit chronischer Erkrankung.

Nach erfolgreicher Bewerbung und Auswahl durch den Bewilligungsausschuss, erhält jeder Stipendiat eine monatliche Unterstützungsleistung von bis zu 500 EUR. Diese ist auf ein Jahr begrenzt. Eine Wiederbewerbung ist zulässig. Darüber hinaus können die Stipendiaten während der Ausbildung vom luftsprung-Mentoren-Team gefördert werden und Unterstützung bei Berufswahl und Arbeitsplatzsuche erhalten.

Bewerbungen können bis zum 31. März des laufenden Jahres per E-Mail an stipendium@aktion-luftsprung.de eingereicht werden. Bis voraussichtlich Ende Mai werden die Bewerberinnen und Bewerber dann für die Gesprächsrunden ausgewählt und benachrichtigt. Die Förderung für die ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt in der Regel ab Oktober des laufenden Jahres. Voraussichtlich im November findet dann die Verleihungsfeier für die Stipendiaten des neuen Jahrgangs statt.

Die Vergabe der Stipendien wird vom aktion luftsprung-Bewilligungsausschuss, einem unabhängigen Experten-Gremium, vorgenommen. Der Bewilligungsausschuss setzt sich zusammen aus Betroffenen, Unternehmerinnen, Ärzten, Vorstandsmitglieder aus verschiedenen Organisationen wie DCCV, KIA Kinderhilfe Organtransplantation, Mukoviszidose e.V. sowie dem Vorsitzenden des Vorstands von aktion luftsprung.

Die Voraussetzungen, sich bei aktion luftsprung für ein Stipendium zu bewerben, sind denkbar einfach: Bewerben können sich alle jungen Erwachsenen mit einer systemischen, chronischen Erkrankung.

Außerdem benötigt wird ein qualifizierter Schulabschluss, der zu einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium an einer Fachhochschule oder Allgemeinen Hochschule berechtigt.

Außerdem ist die Aufnahme einer entsprechenden Ausbildungs- oder Bildungsstätte nachzuweisen. (Immatrikulation oder Ausbildungsnachweis). 

Während der Ausbildung oder des Studiums wird von den Stipendiaten erwartet, dass sie unter anderem Nachweise zur Fortführung von Ausbildung oder Studium bereitstellen, sowie zwei Mal im Jahr einen Bericht zum Ausbildungs-und Studienverlauf vorlegen.

Rechtliche Hinweise:

Die Bewilligung von Stipendien ist eine Leistung von aktion luftsprung auf freiwilliger Basis und eine Ermessensentscheidung des Bewilligungsausschusses. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der dafür von der Stiftung vorgesehenen Mittel. Ein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung von Leistungen besteht nicht.

Ein wesentlicher Zweck des Stipendiums besteht darin, dass die Stipendiaten*innen ohne die Belastung zusätzlicher Tätigkeiten („Nebenjobs“) ihrem Studium nachgehen und ihr Leben führen können. Die Zuwendungen der Stiftung im Rahmen dieses Vertrages sind ausdrücklich nicht dazu bestimmt, auf andere Zuwendungen/Unterstützungsleistungen (z.B. BAFöG, familienrechtliche Unterhaltungszahlungen u.ä.) angerechnet zu werden. Ein Anspruch auf das bewilligte Stipendium entfällt, sobald die Gewährung zu einer Kürzung öffentlich-rechtlicher Förderung oder von Kindesunterhaltsansprüchen führen würde. Daher behält sich die Stiftung vor, für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften o.ä. dieses Stipendium auf andere Zuwendungen angerechnet wird, die Zahlungen nach diesem Vertrag zu kürzen oder während des Zeitraums, in dem solche Zurechnungen gekürzt werden, auszusetzen.